Beitragsordnung
(gemäß §4 der Satzung)
1. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge:
Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 10. des laufenden Monats fällig.
2. Höhe der Mitgliedsbeiträge:
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Mitgliedschaft in der jeweiligen Sparte:
(Beiträge gültig ab dem 01.04.2024)
Sparte
Teil-
nehmer
Zeit
in Minuten
Mtl.
Beitrag
Mtl. erm.
Beitrag
Solo maxi
1
90
140,00€
105,00€
Solo midi
1
60
110,00€
82,50€
Solo
1
45
90,00€
67,50€
Solo mini
1
25
60,00€
45,00€
Duo*
2
45
60,00€
45,00€
Gruppe*
3 – 5
45
43,00€
32,25€
Gruppe mini
1 – 2
25
43,00€
32,25€
Aufnahmegebühr 25,00€ (einmalig)
* Bei Unterschreitung der Teilnehmerzahl von zwei Mitgliedern in der Sparte Duo erfolgt automatisch der Wechsel in die Sparte Solo Mini.
* Bei verbleibenden zwei Mitgliedern in der Sparte Gruppe erfolgt automatisch der Wechsel in die Sparte Gruppe mini.
♫ Bei Stundenausfall, den der “Allegro e.V.” zu vertreten hat, erfolgt die Nachholung zu einem anderen, vom Verein festgesetzten Termin innerhalb des Schuljahres. Stundenausfall, der auf das Verschulden des Mitglieds zurückzuführen ist, kann durch den Verein allerdings nicht ausgeglichen werden.
Kursleitung oder Kurstermine können im Laufe der Ausbildung unter Umständen variieren.
Für ein zweites Familienmitglied ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag um jeweils 25%. Dabei bezieht sich die Ermäßigung immer auf den niedrigsten Beitrag.
Für jedes 3. Familienmitglied ist die Mitgliedschaft in der Sparte Gruppe/Gruppe mini beitragsfrei.
Um dem Verein unnötige Kosten zu ersparen,wird die Beitragszahlung per Einzugsermächtigung angestrebt.